Klassifizierung
Die Deutsche Hotelklassifizierung
sowie die Klassifizierungsmodelle für Privatzimmer,
Ferienwohnungen bzw. -häuser, Campingplätze und Bauernhöfe
eröffnen den Beherbergungsbetrieben durch eine deutlichere
Produktpositionierung verbesserte Absatzchancen und
vereinfachen den Zugang zu den Informations- und
Reservierungssystemen. In- und ausländische Gäste verlangen
nach einer verlässlichen Übersicht über den Standard der
Beherbergungsbetriebe, damit sie bereits vor der Ankunft
wissen, welche Leistungen und Angebote sie erwarten. Es werden
nur objektive Kriterien wie z.B. Zimmerausstattung bewertet,
subjektive Eindrücke werden grundsätzlich nicht
berücksichtigt. Das gastronomische Angebot wird durch die
Deutsche Hotelklassifizierung nicht bewertet. Die Darstellung
des Leistungsangebotes der Beherbergungsbetriebe in Form von
Sternen bietet eine aussagekräftige Kurzbotschaft für den
Endverbraucher, vor allem auch im Vergleich mit den
internationalen Anbietern.
Deutsche Hotelklassifizierung
Seit 1996 bietet der Deutsche
Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die „Deutsche
Hotelklassifizierung“ als bundesweit einheitliches
Klassifizierungssystem an.
Die Deutsche Hotelklassifizierung erfolgt auf freiwilliger
Basis. Jeder Betrieb kann selbst entscheiden, ob und wie lange
er sich an dem Verfahren beteiligen möchte. Aufgrund der
Transparenz der Kriterien kann jeder Betrieb im vorhinein
ermitteln, in welche Kategorie er eingestuft werden wird.
Beteiligen können sich alle konzessionierten
Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten, also Hotels,
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen. Mit der
organisatorischen Durchführung der Deutschen
Hotelklassifizierung haben die Landesverbände des DEHOGA in
der Regel eigens dafür gegründete Gesellschaften beauftragt.
Die Kategorien:
Die Beherbergungsbetriebe
werden in fünf Sternekategorien eingeteilt:
 |
Tourist |
  |
Standard |
   |
Komfort |
    |
First Class |
     |
Luxus |
Die Kriterien der
Hotelklassifizierung werden in regelmäßigen Abständen
überarbeitet. Weitere Informationen:
Deutscher Hotel- und
Gaststättenverband (DEHOGA)
Am Weidendamm 1a
10117 Berlin
Telefon: 030 - 726252-0
Telefax: 030-726252-42
Internet:
www.hotelsterne.de
eMail: info@hotelsterne.de
Klassifizierung für Ferienwohnungen,
-häuser und Privatzimmer
Die Klassifizierung des DTV
wurde 1994 entwickelt und wird nach ihrer 2. Überarbeitung im
Februar 1999 bundesweit umgesetzt. Sie ergänzt die
Klassifizierung für gewerbliche Beherbergungsbetriebe, die als
„Deutsche Hotelklassifizierung“ durch den Deutschen Hotel- und
Gaststättenverband (DEHOGA) bzw. durch dafür gegründete
Gesellschaften durchgeführt wird. Zur Kennzeichnung der
Qualität privater Ferienunterkünfte hat der DTV auf die Sterne
als international anerkannte Symbole zurückgegriffen. In den
Gastgeberverzeichnissen sollte auf die Unterschiede zwischen
Deutscher Hotelklassifizierung und der DTV-Klassifizierung
unbedingt deutlich hingewiesen werden. Dazu werden die
Sterne-Ergebnisse der Ferienwohnungen und -häuser mit einem F
(z.B. F 


die der Privatzimmer mit einem P
(z.B. P 
)
gekennzeichnet. Im Privatzimmerbereich können maximal 4 Sterne
vergeben werden.
Der DTV hat mit dem DEHOGA eine
Abgrenzung zwischen den beiden Klassifizierungsmodellen
vereinbart: Alle konzessionierten Betriebe werden entsprechend
den Kriterien des DEHOGA eingestuft. Bei Apartmenthotels und
Boardinghäusern kommt es auf den Charakter der Unterkunft an.
Steht das Wohnen in separaten Apartments im Vordergrund, so
greift die DTV-Klassifizierung; liegt der Schwerpunkt auf dem
hotelmäßigen Service mit der zusätzlichen Möglichkeit der
Selbstverpflegung, fällt die Klassifizierung in den Bereich
des DEHOGA. Privatzimmer, Ferienhäuser und -wohnungen des
Segments „Urlaub auf dem Bauernhof“ werden grundsätzlich
anhand der DTV-Kriterien klassifiziert. Handelt es sich jedoch
um größere, konzessionierte Betriebe mit erkennbarem
Hotelcharakter, greift die deutsche Hotelklassifizierung.
Die Durchführung der DTV-Klassifizierung liegt in der Hand der
örtlichen Tourismusinstitutionen. Ihre Aufgabe ist es, die
Vermieter über die Klassifizierung zu informieren, die
Klassifizierungsbögen zu verteilen und auszuwerten, die
Vermieter gegebenenfalls zu beraten und vom Ergebnis zu
benachrichtigen. Die Ergebnisse der Klassifizierung werden in
den lokalen Unterkunftsverzeichnissen veröffentlicht. Über die
örtliche Tourismusorganisationen können auf Wunsch der
Vermieter Klassifizierungsschilder und/oder Urkunden beim
Deutschen Tourismusverband bestellt werden.
Verbindlich festgelegt wurde die Gültigkeitsdauer der
Klassifizierung: Sie gilt für drei Jahre und muss danach
erneut durchgeführt werden. Auf den Klassifizierungsschildern
wird die Gültigkeitsdauer durch eine Plakette angezeigt.
Weitere Informationen unter:
www.deutschertourismusverband.de
Klassifizierung für Campingplätze
Der DTV hat gemeinsam mit den
Campingfachverbänden, insbesondere dem VCD, dem NDVC sowie dem
ADAC in Anlehnung an die teilweise in den europäischen
Nachbarländern bereits vorhandene Klassifizierung eine
Klassifizierung für deutsche Campingplätze entwickelt.
Analog zu den bereits bestehenden
Einstufungsmodellen für Hotels, Privatzimmer und
Ferienwohnungen werden ein bis fünf Sterne vergeben. Das für
den Verbraucher transparent gestaltete System umfasst folgende
Bereiche: Darstellung der Rezeption, Ausstattung der
Sanitäranlagen und Bewertung von Stellplätzen und Gelände. Die
Klassifizierungsbögen sind bei den Landescampingverbänden und
dem VCD und NDVC erhältlich, diese führen auch die
Klassifizierung durch. In den Gastgeberverzeichnissen sollte
auf die Sterne-Ergebnisse für Campingplätze mit einem C (z.B.
C ***)
hingewiesen werden.
Notwendige Angaben in der Legende
der Gastgeberverzeichnisse zur Klassifizierung
In der Legende bzw. an prominenter Stelle im allgemeinen
Informationsteil sollte darüber informiert werden, dass sich
gewerbliche und private Anbieter wie Campingplätze einer
freiwilligen Klassifizierung nach bundeseinheitlichen
Kriterien unterzogen haben.
Besonders wichtig ist der Hinweis, dass eine Beteiligung an
diesen Klassifizierungen jeweils freiwillig ist und eine
Nichtteilnahme an der Klassifizierung keine Rückschlüsse auf
die Qualität zulässt.
Formulierungsvorschlag:
„Die im Verzeichnis den
Beherbergungsbetrieben sowie privaten Anbietern wie
Campingplätzen zugeordneten Sterne sind das Ergebnis einer
freiwilligen Klassifizierung durch die Landesverbände des
Gastgewerbes, des Campingwesens und der
Tourismusorganisationen. Betriebe, Campingplätze oder private
Anbieter mit der Kennzeichnung n.t. haben an der freiwilligen
Klassifizierung nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren
Standard ist damit nicht verbunden.“